TURNIERE / Wettspielordnung
| Alle Wettspiele werden
|
||
| 1. | Ausschreibung Die vom Club für die Saison geplanten Wettspiele werden im Jahresspielplan veröffentlicht. Für Einzelheiten der Austragung ist eine spezielle Ausschreibung oder die vor Durchführung am Schwarzen Brett angeschlagene Ausschreibung verbindlich. Aus ihr geht hervor:
|
|
| 2. | Meldeliste Gleichzeitig mit der Ausschreibung liegt im Clubsekretariat eine Nennliste aus, in die sich Bewerber mit Name, Vorname und DGV-Stammvorgabe (DGV- Exact- Handicap) eintragen. Bewerber, die keine Clubmitglieder sind, tragen auch ihren Heimatclub ein. Meldungen können auch schriftlich mit Anmeldeformular, per Fax oder E- mail an die Wellspielleitung erfolgen. Für offene Wettspiele gilt ein schriftliches Meldesystem. |
|
| 3. | Startliste Nach Meldeschluss wird durch die Wettspielleitung eine Startliste erstellt, aus der Folgendes ersichtlich ist:
In besonders gelagerten Ausnahmefällen kann die Wettspielleitung nach Meldeschluss (gem. SWSH) noch Bewerber in die Startliste aufnehmen. |
|
| 4. | Teilnehmer Jeder Teilnehmer an einem Wettspiel ist verantwortlich für:
|
|
| 5. | Zählkarte Die persönliche Zählkarte muss vom Bewerber im Clubsekretariat abgeholt und nach Beendigung der Runde nach Regel 6-6. dort wieder abgegeben werden. Die Zählkarte gilt als abgegeben, wenn der Bewerber diese den Mitarbeitern im Sekretariat ausgehändigt oder in die dafür vorgesehene Scorekartenbox eingeworfen hat. |
|
| 6. | Startverspätung Bei Startverspätung eines Bewerbers gilt grundsätzlich für alle Wettspiele Regel 6-3 und Anmerkung. |
|
| 7. | Zähler Werden von der Spielleitung auf den Zählkarten vorgegeben. Sofern von der Spielleitung keine Zähler bestimmt ist, bestimmt die als Starter eingesetzt Person den Zähler. |
|
| 8. | Üben/Nachputten Das Üben (Nachputten) auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ist bei Zählspielen nicht gestattet. Strafe für Verstoß: Zählspiel = 2 Schläge |
|
| 9. | Unangemessene Verzögerung, langsames Spiel Hat eine Partie nach Auffassung der Spielleitung ihre Position im Spielablauf verloren, wird wie folgt verfahren:
Lochspiel:
Zählspiel:
|
|
| 10. | Wettspielleitung
Die Wettspielleitung mit Vorsitz der Sportwart oder dessen Vertreters ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wettspiele.
Die Wettspielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile, die Bewerber durch Unkenntnis der Wettspielordnung erleiden. |
|
| 11. | Regelentscheidungen durch die Spielleitung Sofern nicht durch Platzschiedsrichter entschieden wurde, entscheidet die Spielleitung über strittige Fälle nach Regel 34-3. Einsprüche was deren Wirkung auf Ergebnisse des betreffenden Wettspiels angeht müssen bis spätestens 15 Minuten, nachdem der letzte Wettspielteilnehmer das letzte zu spielende Grün verlassen hat, eingebracht werden. (Ausgenommen: Einspruch nach Regel 34-1). |
|
| 12. | Spielunterbrechung Für Spielunterbrechung gilt grundsätzlich Regel 6-8. |
|
| 13. | Ergebnisse Bei gleicher Schlagzahl von Bewerbern im Wettspiel wird wie folgt entscheiden:
Für die Platzierung von Teilnehmern mit gleicher Brutto-Schlagzahl ist das Teil-Brutto, der letzten 18 Löcher (bei Mehrrundenturnieren) das Stechen im Zählspiel bzw. der Verteilschlüssel des SWSH (Abschnitt 4, Pt. 4.1.11.1 entscheidend. Um den ersten Bruttoplatz wird jedoch, bei großen Wettspielen, immer „Spielfortsetzung über eine bestimmte Anzahl von Löchern bis zum ersten Loch mit besserem Ergebnis“. (Sudden Death) gespielt. |
|
| 14. | Publikation der Ergebnisse und durch Bilder unterstützte Informationen Mit der Anmeldung zu einem von Baden-Hills G&CC e.V. ausgerichteten Turnier stimmt jeder Teilnehmer der Veröffentlichung in Aushängen, Print- und elektronischen Medien zu. |
|
| 15. | Elektronische Kommunikationsmittel
Das mitführen betriebsbereiter elektronischer Kommunikationsmitte oder deren Benutzung ist Spielern und deren Caddies während des Spielens der festgesetzten Runde untersagt (Ausnahme medizinische Notfälle). Strafe für Verstoß: |
|
| 16. | Entfernungsmesser und Global Positioning System Das benutzen von Entfernungsmessgeräten während der festgesetzten Runde ist nicht erlaubt. |
|
| 17. | Beförderung Spieler müssen zu jeder festgesetzten Runde zu Fuß gehen. Ausnahme bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Golf-Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung gestattet. Es besteht Attestpflicht. |
|
Änderungen dieser Wettspielordnung sind der Spielleitung vorbehalten und werden durch speziellen Aushang am Schwarzen Brett bekannt gegeben.