Alle Wettspiele werden

1. nach den Regeln, dem Spiel- und Wettspielhandbuch (SWSH) und dem Amateurstatut des Deutschen Golf Verbandes e.V.,
2. nach der Wettspielordnung und den besonderen Platzregeln des Baden Hills Golf- und Curling Club e.V.,
3. nach den am Spieltag evtl. geltenden Sonderregelungen, welche am Schwarzen Brett angeschlagen sind, sowie
4. sofern ein Wettspiel als vorgabenwirksam ausgeschrieben wurde, nach dem Vorgabensystem (VS) des Deutschen Golf Verbandes e.V. ausgetragen.

1. Ausschreibung

Die vom Club für die Saison geplanten Wettspiele werden im Jahresspielplan veröffentlicht. Für Einzelheiten der Austragung ist eine spezielle Ausschreibung oder die vor Durchführung am Schwarzen Brett angeschlagene Ausschreibung verbindlich.

Aus dieser geht hervor:

– die Bezeichnung und Spielform des Wettspiels

– die Spielbedingungen

– die Art der Vorgabe und Hinweis auf Vorgabenwirksamkeit

– die Teilnahmevoraussetzungen und höchste Stammvorgabe der Teilnehmer

– die Bekanntgabe der für das Wettspiel zu nutzenden Abschläge

– die Höchst-/Mindestzahl der Teilnehmer und Verfahren zur Bestimmung – der Teilnehmer bei überzähligen Meldungen

– die eventuelle Zulasssungsbeschränkung auf Teilnehmer mit aktiver Vorgabe

– der Ort, Termin, Frist des Wettspiels

– Verbindlicher Meldeschluss, Art und Ort der Meldung

– das Nenngeld

– die Preise

– die Spielleitung

– der Änderungsvorbehalt

– Datenschutzklausel

2. Meldeliste

Gleichzeitig mit der Ausschreibung liegt im Clubsekretariat eine Nennliste aus, in die sich Bewerber mit Name, Vorname und DGV-Stammvorgabe (DGV- Exact- Handicap) eintragen. Bewerber, die keine Clubmitglieder sind, tragen auch ihren Heimatclub ein. Meldungen können auch schriftlich mit Anmeldeformular, per Fax oder E-Mail sowie unter Zuhilfenahme der dafür vorgesehenen Webanwendungen an die Wettspielleitung erfolgen. Für offene Wettspiele gilt ein schriftliches Meldesystem.

3. Startliste

Nach Meldeschluss wird durch die Wettspielleitung eine Startliste erstellt, aus der Folgendes ersichtlich ist:

– Name und DGV- Spielvorgabe aller Bewerber

– Flight- Zusammenstellung

– Genaue Startzeiten für alle Bewerber

– die Mitglieder der Wettspielleitung

In besonders gelagerten Ausnahmefällen kann die Wettspielleitung nach Meldeschluss (gem. SWSH) noch Bewerber in die Startliste aufnehmen.

4. Teilnehmer

Jeder Teilnehmer an einem Wettspiel ist verantwortlich für:

– die Entrichtung seiner Nenngebühr vor Beginn des Wettspiels (auch bei Nichtteilnahme, falls er seine Bewerbung nicht vor Meldeschluss zurückgezogen hat)

– die Richtigkeit der Eintragungen auf seiner Zählkarte

– das genaue Einhalten seiner Startzeit.

5. Zählkarte

Die persönliche Zählkarte muss vom Bewerber im Clubsekretariat abgeholt und nach Beendigung der Runde nach Regel 5.3 b. dort wieder abgegeben werden. Die Zählkarte gilt als abgegeben, wenn der Bewerber diese den Mitarbeitern im Sekretariat ausgehändigt oder in die dafür vorgesehene Scorekartenbox eingeworfen hat.

6. Startverspätung

Bei Startverspätung eines Bewerbers gilt grundsätzlich für alle Wettspiele Regel 5.3 a.

7. Zähler

Werden von der Spielleitung auf den Zählkarten vorgegeben. Sofern von der Spielleitung keine Zähler bestimmt wurden, bestimmt die als Starter eingesetzt Person den Zähler.

8. Üben/Nachputten

Das Üben (Nachputten) auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ist bei Zählspielen nicht gestattet. Strafe für Verstoß: Zählspiel = 2 Schläge

9. Unangemessene Verzögerung, langsames Spiel

Hat eine Partie nach Auffassung der Spielleitung ihre Position im Spielablauf verloren, wird wie folgt verfahren:

– Die Partie wird ermahnt und aufgefordert, schneller zu spielen bzw. den Anschluss an die davor spielende Partie wieder herzustellen.

– Wird keine Verbesserung des Spieltempos festgestellt bzw. kein Anschluss gefunden, wird der Partie mitgeteilt, dass ab sofort eine „Zeitnahme“ für jeden einzelnen Spieler vorgenommen wird. Überschreitet dabei ein Spieler, der zuerst spielen muss, die Zeit von 50 sec. oder als zweiter, dritter, vierter Spieler die Zeit von 40 sec. nach Beginn der Zeitnahme, so wird dies als Verstoß gegen Regel 5.6, angesehen. Die Zeitnahme beginnt jeweils in dem Moment, in dem der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe wäre.

Lochspiel:

Verstoß = Lochverlust
Weiterer Verstoß = Disqualifikation

Zählspiel:

1. Verstoß = 1 Schlag
2. Verstoß = 2 Schläge
3. Verstoß = Disqualifikation

10. Wettspielleitung

Die Wettspielleitung unter Vorsitz der Sportwartes oder dessen Vertreters ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wettspiele.

Sie kann im Zuge dieser Aufgabe

– den Platz ganz oder teilweise für Nichtteilnehmer am Wettspiel sperren (s. Spielordnung Pkt. 2),

– über die Durchführung, Weiterführung und Annullierung von Wettspielen entscheiden,

– Änderungen in der Zusammenstellung von Flights vornehmen,

– alle sonstigen Maßnahmen für einen geregelten Ablauf des Wettspiels ergreifen.

Die Wettspielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile, die Bewerber durch Unkenntnis der Wettspielordnung erleiden.

11. Regelentscheidungen durch die Spielleitung

Sofern nicht durch Platzschiedsrichter entschieden wurde, entscheidet die Spielleitung über strittige Fälle nach Regel 20.2. Einsprüche was deren Wirkung auf Ergebnisse des betreffenden Wettspiels angeht, müssen bis spätestens 15 Minuten nachdem der letzte Wettspielteilnehmer das letzte zu spielende Grün verlassen hat, eingebracht werden. (Ausgenommen: Einspruch nach Regel 20.2 e.).

12. Spielunterbrechung

Für Spielunterbrechung gilt grundsätzlich Regel 5.7.

13. Ergebnisse

Bei gleicher Schlagzahl von Bewerbern im Wettspiel wird wie folgt entschieden:
Für die Platzierung von Teilnehmern mit gleicher Brutto-Schlagzahl ist das Teil-Brutto der letzten 18 Löcher (bei Mehrrundenturnieren) das Stechen im Zählspiel bzw. der Verteilschlüssel des SWSH (Abschnitt 4, Pt. 4.1.11.1) entscheidend. Um den ersten Bruttoplatz wird jedoch, bei Clubmeisterschaften und „Canada Cup“ immer „Spielfortsetzung über eine bestimmte Anzahl von Löchern bis zum ersten Loch mit besserem Ergebnis“ (Sudden Death) gespielt.
Für die Platzierung von Teilnehmern mit gleicher Netto-Schlagzahl ist das Teil-Netto der letzten 18 Löcher (bei Mehrrundenturnieren), das Stechen im Zählspiel bzw. der Verteilschlüssel des SWSH (Abschnitt 4, Pt. 4.1.11.1) entscheidend. Um den ersten Bruttoplatz wird jedoch, bei Clubmeisterschaften und „Canada Cup“ immer „Spielfortsetzung über eine bestimmte Anzahl von Löchern bis zum ersten Loch mit besserem Ergebnis“ (Sudden Death) gespielt.
Für die Platzierung von Teilnehmern mit gleicher Netto-Schlagzahl ist das Teil-Netto der letzten 18 Löcher (bei Mehrrundenturnieren), das Stechen im Zählspiel bzw. der Verteilschlüssel des SWSH (Abschnitt 4, Pt. 4.1.11.1) entscheidend.
Bei Loch-Wettspielen findet im Anschluss an das Wettspiel ein Stechen nach „Sudden Death” statt (im Vorgaben-Lochspiel mit Neubeginn der Verteilung des Vorgabeunterschiedes auf die Löcher). Ein „Sudden Death” beginnt immer in der normalen Spielfolge von Abschlag 1.
Ein Bewerber kann nicht mehrere Preise in einem Wettbewerb gewinnen (Doppelpreisausschluss), sofern die Ausschreibung keine diesbezügliche Sonderregelung enthält.
Beim Spiel von unterschiedlichen Abschlägen (unterschiedliche Course-Rating-Werte) erfolgt für die Bruttowertung ein CR-Ausgleich.

14. Publikation der Ergebnisse und durch Bilder unterstützte Informationen

Mit der Anmeldung zu einem von Baden-Hills G&CC e.V. ausgerichteten Turnier stimmt jeder Teilnehmer der Veröffentlichung in Aushängen, Print- und elektronischen Medien zu.

15. Elektronische Kommunikationsmittel

Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos. Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Spieler oder Caddie fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.

16. Beförderung

Spieler müssen zu jeder festgesetzten Runde zu Fuß gehen. Ausnahme bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Golf-Cart nicht erlaubt. In diesem Falle ist die Benutzung gestattet. Es besteht Attestpflicht. Caddies ist das Benutzen von Golf-Carts zu keiner Zeit erlaubt.

17. Sonderwertungen

Für parallel zu einem Wettspiel durchgeführte und nachfolgend beschriebene Sonderwertungen gilt, dass sich nur der jeweils erste am entsprechenden Tee ausgeführte Schlag qualifiziert.

Longest Drive:
Gemessen wird – ausgehend vom jeweiligen Abschlagpunkt – die größte Entferung eines auf dem Fairway zur Ruhe gekommenen Balles senkrecht zur Spiellinie.
Nearest to the Line:
Gemessen wird – waagerecht zur Spiellinie – die kürzeste Entfernung eines auf dem Fairway zur Ruhe gekommenen Balles zu einer auf dem Fairway angebrachten und dem Verlauf der Spielbahn folgenden Markierung.
Nearest to the Pin:
Nur ein auf dem Grün zur Ruhe gekommener Ball gilt als für die Sonderwertung qualifiziert und dessen Abstand zum nächstgelegenen Lochrand darf nur mit den von der Wettspielleitung gestellten Messinstrumenten gemessen werden, nachdem alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben.

Änderungen dieser Wettspielordnung sind der Spielleitung vorbehalten und werden durch speziellen Aushang am Schwarzen Brett bekannt gegeben.

Der Vorstand

14.02.2019

Datenschutzklausel zu Turnieren im Baden Hills

In Zusammenhang mit der Anmeldung zu einem Turnier und der Turnierdurchführung werden personenbezogene Daten der Teilnehmer verarbeitet, da dies zur Durchführung des Turniers erforderlich ist. Mit der Anmeldung zu dem Turnier willigen Sie in der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein.

Die Startliste wird durch Aushang im Golfclub sowie über die die Internet-Angebote der Golfanlage bzw. des DGV bekannt gemacht. Ein Zugriff auf die Startliste über die Internet-Angebote der Golfanlage bzw. des DGV ist nur für Personen möglich, die ebenfalls an dem Turnier teilnehmen.

Nach Abschluss des Turniers werden die Ergebnisse in einer Ergebnisliste durch einen Aushang im Golfclub, über die Internet-Angebote der Golfanlage sowie des DGV veröffentlicht. Im Einzelfall können auch Presseveröffentlichungen mit Bildern der Sieger erfolgen.

Jede/r Turnierteilnehmer/in hat das Recht, jederzeit eine Auskunft über die Verarbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten und gegebenenfalls deren Berichtigung zu verlangen. Bei Zweifelsfragen können sich die Turnierteilnehmer an den Datenschutzbeauftragten der Golfanlage Baden Hills Golf und Curling Club e.V. wenden.

Die personenbezogenen Daten in Zusammenhang mit Turnieren werden grundsätzlich nach zwei Jahren gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung erforderlich ist (z.B. bei mehrjährigen Wettbewerben).

Stand 09-2022