Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder 30/2021

Impfnachweise

Wir dürfen alle Golfer:innen darauf aufmerksam machen, auch den Termin der Booster-Impfung im Sekretariat hinterlegen zu lassen.

Schüler benötigen in der Ferienzeit einen Coronatest (PCR oder Schnelltest, kein  Selbsttest)!!!

Bunkerpflege

Neben dem Hinweis aus dem vergangenen Newsletter die verursachten Pitchmarken auszubessern und Divots zurückzulegen, gehört selbstverständlich dazu, auch die Spuren im Bunker zu beseitigen.


Nathalie Siegel – Personal Fitness Training, www.back2.fitness

Liebe Golferinnen und Golfer, ich wünsche Ihnen Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bei all den Sportlern, die bereits den Weg zu mir gefunden haben und in den letzten Wochen ein effizientes Training absolviert haben, möchte ich mich recht herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken.


Heinz Westermann

Die betrübliche Nachricht vom Tode von Heinz Westermann, einer unserer Golfer, der mit dem Namen des Baden Hills Golf und Curling Club von 1985-2016 bis ins hohe Alter untrennbar verbunden war, halten wir für unsere Pflicht Ihnen mitzuteilen. Heinz war Clubmeister, Mannschaftsspieler und jederzeit Ansprechpartner im Dienste des Clubs. Diese Zeilen rufen bei vielen älteren Golfern Bilder seiner unverwechselbaren Persönlichkeit, und seiner umgänglichen Wesensart wach. Alle die ihn kannten werden Heinz sportlich und menschlich im Andenken behalten. Er wird seine letzte Ruhestätte in Karlsruhe finden.
Die Beisetzung findet am 11.01.2022 auf dem Hauptfriedhof in Karlsruhe statt. Bitte beachten Sie die zu diesem Zeitpunkt gültigen Coronaregelungen und Kontaktbeschränkungen.


Öffnungszeiten Shop

Der Golfshop ist vom 24.12.2021 bis 31.01.2022 geschlossen.

Ab dem 01.02.2022 sind wir wieder für Sie da!

Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit an unsere Kolleginnen vom Sekretariat, die Ihnen gerne weiterhelfen.

Das Golfshop-Team bedankt sich für Ihre Unterstützung in diesem schwierigen Jahr und wünscht Ihnen allen frohe Weihnachtstage und einen guten Start in ein schwungvolles und gesundes Jahr 2022!


Öffnungszeiten Sekretariat

Vom 24.12.2021 bis einschl. 09.01.2022 ist das Büro von Dienstag-Sonntag in der Zeit von 10:00 -14:00 Uhr besetzt. Am 25.12., 26.12., 27.12. und 01.01., 02.01., 03.01. ist das Büro und somit das gesamte Clubhaus ganztags geschlossen. Die Toiletten im Halfway House können selbstverständlich genutzt werden.


Weihnachts- und Neujahrsgrüße

Liebe Mitglieder und Gäste,

wir, die Vorstandschaft, das Sekretariat, der Golfshop, das Greenkeeping und die Gastronomie wünschen Ihnen, Ihren Angehörigen und Freunden schöne Feiertage und ein leuchtendes Weihnachtsfest verbunden mit Gesundheit, Glück und Zufriedenheit für das Jahr 2022.

23.12.2021
Gez. Karl-Heinz Held
Vizepräsident

Weihnachtsbrief des Präsidenten

Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,

liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

das Jahr 2021 hat uns vor vielfältige Herausforderungen gestellt. Leider beeinträchtigte die CORONA-Pandemie nicht nur das private und gesellschaftliche Leben, sondern hatte auch enorme Auswirkungen auf unseren Club und den Spielbetrieb.

Im Frühjahr mussten wir uns dazu entscheiden, nur 9-Loch zu spielen, um allen Spielerinnen und Spielern eine Spielmöglichkeit zu geben. Dies geschah vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben, dass nur in Zweier-Flights gespielt werden durfte.

Die Entscheidung hat zwar bei vielen für Unmut gesorgt, letztendlich haben wir aber auch diese Situation aufgrund der Einsicht und Vernunft aller gemeistert.

Im Sommer konnten wir wieder einige Turniere durchführen. Außerordentlich stolz können wir auf die sportlichen Erfolge im Jahr 2021 zurückblicken.

Erstmals in der Geschichte des Baden Hills Golf und Curling Clubs sind unsere Damen AK 50 Deutsche Mannschaftsmeisterinnen geworden. Dies ist eine großartige Leistung und ich danke ganz herzlich allen Spielerinnen sowie auch dem gesamten Team der Mannschaft.

Weitere große Erfolge können wir bei unserer Jugend vermelden. So erreichten die Jugendlichen AK 14 in Konstanz das Finale der Deutschen Mannschaftsmeisterschaften und haben beim Finale in Osnabrück sehr gut abgeschnitten. Beim Jugendmannschafts-Pokal 2021 wurden unsere Jugendlichen Bruttogruppensieger.

Am 22. September 2021 konnten endlich unsere Mitgliederversammlungen für die Jahre 2019 und 2020 als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden. Sie haben mich mit überwältigender Mehrheit als neuen Präsidenten gewählt. Hierfür möchte ich Ihnen nochmals danken für Ihr Vertrauen, das Sie mir entgegengebracht haben.

Angesichts der wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Auswirkungen der Pandemie auf viele Wirtschaftszweige und Berufsgruppen ist es angebracht, mit einer gewissen Demut auf die Situation in unserem Club zu schauen.

Wir sind wirtschaftlich gut durch das Jahr 2021 gekommen und finanziell solide aufgestellt. Wir bieten sichere Arbeitsplätze für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sind verlässlich in der Zusammenarbeit, was gerade in diesen Zeiten besonders wichtig ist.

Es wird allerdings immer schwieriger, bei steigenden Kosten für Personal, Energie sowie bei Neuanschaffungen von Maschinen, eine Golfanlage zur Verfügung zu stellen, die bei gleichbleibenden Einnahmen durch die Mitgliedsbeiträge den Erwartungen der Mitglieder, aber auch der Greenfee-Spieler, an den Club gerecht wird.

Leider sind wir nicht in der glücklichen Lage, dass durch die Unterstützung von Spendern oder Sponsoren zusätzliche Einnahmen generiert werden können.

Wichtig ist, dass wir, wie schon im vergangenen Jahr, auch 2022 eng zusammenstehen und Haltung im konsequenten Umgang mit den Auswirkungen der Krise auf unseren sportlichen Alltag beweisen und damit Vertrauen schaffen.

Ihre Gesundheit wird weiterhin im Mittelpunkt stehen und wir werden auch im neuen Jahr für einen reibungslosen Spielbetrieb sorgen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr. Bleiben Sie gesund.

Ihr Bernhard Furrer Präsident Baden Hills Golf und Curling Club e.V.

Rheinmünster, den 22.12.2021

Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder 29/2021

Ihnen fehlt noch ein passendes Weihnachtsgeschenk?
Die neuen Gutscheinkalender 2022 zum Preis von 55,00 € oder der neue LeisureBREAKS Guide for Free Golf zum Preis von 69,90 € sind ab sofort im Sekretariat erhältlich.

Divots und Pitchmarken
Leider müssen wir zum wiederholten Mal darauf hinweisen, Pitchmarken auszubessern und Divots zurückzulegen. Es ist nicht hinzunehmen, dass ein paar Leute unseren Platz, aus reiner Bequemlichkeit, immer wieder schädigen. Wir werden hier verstärkt unsere Aufmerksamkeit auf diese Leute lenken und das Verhalten strikt sanktionieren, notfalls mit Platzsperre. Leider hat unser Appell an die Vernunft dieser wenigen Spieler nichts genutzt. Achten sie bitte insbesondere in ihrem Flight, dass Divots zurückgelegt und Pitchmarken ausgebessert werden.

Stornierung Ihrer Buchung
Auf Grund der wenigen Startzeiten wird es deshalb immer wichtiger, dass sich Spieler, die nicht zur gebuchten Startzeit antreten diese im Vorfeld stornieren.


Corona
Laut der aktuellen Corona Verordnung  vom 7.12.2021 gilt bei der Alarmstufe II, in welche wir uns aktuell befinden, die 2G-Relegung bei Sport im Freien.  

Schüler brauchen in der Ferienzeit einen Coronatest (PCR oder Schnelltest, kein Selbsttest)!!!

 Amtl. Begründung zu CoronaVO; hier Schüler

Zu § 5 Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg (Nicht-immunisierte Personen)
Zu Absatz 1
Zu Satz 3
In Satz 3 wird bestimmt, dass nicht-immunisierten Personen bis einschließlich 17 Jahren sowie die weiteren dort aufgeführten Personenkreise für den Zutritt zu den in Teil 2 der Corona Verordnung genannten Einrichtungen (Anmerkung: Sportstätten, Golfplatz, Curlinghalle etc.) und Angeboten unabhängig von den für diese jeweils geltenden Zutrittsbeschränkungen lediglich den Nachweis eines negativen Antigen oder PCR-Testnachweises vorlegen müssen.

Hintergrund dieser Regelung ist, dass Schülerinnen und Schüler in der unterrichtsfreien Zeit der Zutritt zu den in Teil 2 genannten Einrichtungen oder Angeboten nicht ausnahmsweise gemäß Absatz 3 Satz 1 stets gestattet ist.

Da Schülerinnen und Schülern etwa in den Weihnachtsferien keiner regelmäßigen Reihentestung in der Schule unterliegen, kann diese Ausnahme aus Gründen des Infektionsschutzes nicht gelten.

Um den Schülerinnen und Schülern dennoch den Zutritt zu ermöglichen, genügt es aus Verhältnismäßigkeitsgründen, dass sie in dieser Zeit einen negativen Antigen-Test vorweisen können.

Wie bereits in den vorangegangenen Begründungen im Rahmen der elften CoronaVO angekündigt, wird in diesem Zusammenhang nochmals darauf hingewiesen, dass die Ausnahmeregelungen für Schülerinnen und Schüler in vorliegendem Satz 3 sowie in Absatz 3 Satz 1 aufgrund der für 12- bis 17-Jährige bereits seit dem 16. August 2021 bestehenden Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission nicht auf Dauer Geltung haben werden. Diese werden voraussichtlich zum 31. Januar 2022 auslaufen.

Gez. Karl-Heinz Held – Vizepräsident-
09.12.2021