„Play the ball as it lies. Play the course as you find it.
And if you can’t do either, do what is fair.
But to do what is fair, you need to know the rules of Golf.“

Präambel

Der Aufenthalt auf unseren Clubanlagen soll ausschließlich der satzungsgemäßen Zweckbestimmung gewidmet sein und dabei allen Mitgliedern und Gästen möglichst viel Freude und Erholung bereiten.Das friedliche Zusammenleben in diesem Sinne erfordert aber die einsichtsvolle Beachtung einiger Verhaltensregeln. Diese Clubordnung kann diese Verhaltensregeln nur formal abstecken. Für das ungestörte Freizeiterleben selbst auf einer sauberen Sportanlage ist der rücksichtsvolle persönliche Beitrag eines jeden gefordert.

Aushänge

Aktuelle Bekanntmachungen des Vorstandes und der organisierten Interessengruppen werden am Schwarzen Brett ausgehängt. Private Aushänge von Mitgliedern sind nur auf dem dafür gekennzeichneten Teil des Schwarzen Brettes erlaubt. Gewerblich orientierte Aushänge von Mitgliedern oder Clubfremden am Schwarzen Brett oder Anschläge an anderer Stelle sind nicht erlaubt.

Parken

Auf den Parkplätzen und den Ein- und Umfahrwegen gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung. Das Befahren ist nur im Schritttempo erlaubt. Das Parken auf den Ein- und Umfahrwegen ist verboten. Reservierte Parkplätze sind zu respektieren. Generell gilt: Parken auf eigene Gefahr.

Kleidung

Auf der gesamten Golfanlage ist nur eine adrette, saubere Golfkleidung und ein zweckmäßiges sauberes Schuhwerk erwünscht. Für das Umkleiden sind die Umkleideräume zu benutzen.

Entsprechendes Verhalten ist in der Club-internen Kleiderordnung geregelt.

Das Betreten aller Räume, der Terrasse und der Parkplätze ist nur mit gesäuberten Schuhen erlaubt. Generell sind auf dem gesamten Golfgelände nur Softspikes zugelassen.

Nutzung von Boxen, Stellplätzen, Umkleideschränken

Die Nutzung von Gitterboxen für Caddywagen, Stellplätzen für Elektro-Caddywagen und Umkleideschränken ist nur nach Maßgabe eines gültigen Mietvertrages gegen Entgelt erlaubt.

Golfplatz

Soweit und solange Teile des Golfplatzes oder der Übungseinrichtungen durch Aushang gesperrt sind, ist jede Benutzung dieser gesperrten Teile verboten.

Kinder unter acht Jahren dürfen aus Sicherheitsgründen die Sportanlage ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht betreten. Das Mitnehmen von Kindern unter vier Jahren ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Mitglieder ohne Platzerlaubnis haben kein Spielrecht. Gäste ohne Mitgliedsausweis eines in- oder ausländischen Golfclubs oder ohne Handicap haben kein Spielrecht. Gästen ist die Benutzung der Sportanlage erst nach Anmeldung und Zahlung des Green- bzw. Rangefees laut Aushang erlaubt.

Für das Fahren von Golfwagen/Clubcarts gelten gesonderte Bestimmungen.

Die beauftragte Platzaufsicht nimmt das Hausrecht des Clubs wahr.

Ergänzende Ordnungsregelungen des Vorstandes am Schwarzen Brett oder am Eingang zum Golfplatz bzw. der Driving-Range sind Bestandteil dieser Clubordnung.

Startzeiten-Reservierung

Vom Vorstand genehmigte und bekannt gegebene Platz-Reservierungen für Turniere, Ladie’s Day, Men’s Night, Seniorentag u. ä. haben Vorrang vor allen anderen Anmeldungen.

An allen Tagen zwischen 08:00 und 17:00 Uhr richtet sich die Abschlagfolge nach angemeldeter Startzeiten-Reservierung. Einzelspieler haben kein Platzrecht und können anderen Spielgruppen zugeordnet werden.

Startzeiten-Reservierungen für diese Tage können persönlich, telefonisch oder über das elektronische Buchungssystemsowohl im Internet als auch am im Clubfoyer installierten PC angemeldet werden.

Außerhalb der zuvor genannten Zeiten regelt sich die Abschlagfolge privater Spielgruppen grundsätzlich nach der Einwurffolge in der Ballspirale. Für Gästegruppen von mehr als acht Personen können bis spätestens zwei Stunden vorher telefonisch mit dem Sekretariat Startzeiten-Reservierungen vereinbart werden.

Spielbetrieb

Spielgruppen sind auf höchstens vier Spieler begrenzt. Für das Sportgeschehen selbst gelten die offiziellen Regeln und Bestimmungen des Deutschen Golf Verbandes e.V. unmittelbar.

Interessengruppen

Alters- oder Geschlecht-spezifische Interessengruppen – wie z.B. Ladies, Men, Seniors und Interessenten an Mannschaftswettbewerben des Verbandes – bestimmen aus ihrer Mitte formfrei ihre Captains. Die Captains regeln die Angelegenheiten ihrer Gruppe und sind gegenüber dem Vorstand Sprecher und Ansprechpartner ihrer Gruppe.

Gewerbe

Auf der gesamten Clubanlage sind gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten aller Art ohne Vertragsvereinbarungen mit dem Club verboten.

Hausordnung der gewerblichen Betriebe und der Golflehrer

Soweit der Betrieb des Golf-Clubrestaurants mit Terrasse und des Proshop verpachtet sind und die freiberufliche Tätigkeiten von Golflehrern durch Gestattungsvereinbarung geregelt ist, sind hierzu die Ordnungshinweise, Preistafeln und Öffnungszeiten der Pächter bzw. Golflehrer maßgeblich.

Sanktionen

Bei Missachtung der Clubordnung und Club-internen Vorgaben können Sanktionen ausgesprochen werden. Eine tabellarische Übersicht ist im Sekretariat od. über die Webseite einsehbar.

Der Vorstand

Rhm., 04.06.2018