1. Spielberechtigung

Die Berechtigung zum Spielen auf dem Platz des Baden Hills Golf- und Curling Club e.V. setzt die Mitgliedschaft in einem anerkannten in- oder ausländischen Golfclub sowie die Vorgabebestätigung des Heimatclubs voraus.

Tagesgäste, auf deren Heimatplatz die Mitglieder des Baden Hills Golf- und Curling Club e.V. ebenfalls als Gast gegen Greenfee spielen können, sind nur mit ausgewiesener Vorgabe spielberechtigt.

Die Clubleitung kann in Einzelfällen die Spielerlaubnis von der fachlichen Beurteilung durch einen Golflehrer des Clubs abhängig machen. Für Anfänger stehen die Übungsanlagen und Golflehrer zur Verfügung. Gruppen ab 8 Personen können nur nach Voranmeldung spielen.

An allen Tagen der Woche müssen für die Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr grundsätzlich Startzeiten im Clubsekretariat oder über das elektronische Buchungssystem reserviert werden. Außerhalb der Saison – also speziell in den Wintermonaten – können vom Vorstand abweichende Regelungen für das Reservieren von Startzeiten festgelegt werden. Sofern reservierte Startzeiten von einem Spieler oder einer Gruppe nicht in Anspruch genommen werden können, muss das Sekretariat oder der Starter sofort informiert werden. Bei unentschuldigtem Fernbleiben erhält der Spieler am darauf folgenden Wochenende keine Startzeitenreservierung. Gäste können Startzeiten benutzen, dabei sollte die Zeit zwischen 10:00 und 14:00 Uhr gemieden werden.

2. Platzsperre

An Wettspieltagen ist der Platz, gemäß den bekannt gegebenen Sperrzeiten, vor, während und nach dem Wettspiel für nicht am Wettspiel beteiligte Spieler gesperrt.

Nicht am Wettspiel beteiligte Spieler haben nach dem Wettspiel Abschlagsvorrecht.

Sperrzeiten werden in geeigneter Weise am Schwarzen Brett, an der Platz-Info-Tafel und am 1. und/oder 10. Abschlag veröffentlicht. Sie sind auch im Wochenplan und im Internet einsehbar.

Ladie’s Day, Men´s Night und Seniorentag:
Ladie’s Day – jeden Dienstag ab 13:00 Uhr ca. 1 ½ Std.
Men’s Night – jeden Mittwoch ab 17:00 Uhr (Beginn: Jahreszeit-abhängig) ca. 1 ½ Std., i.d.R. nur 9 Loch, Rest ist frei bespielbar
Seniorentag – jeden Donnerstag ab 11:30 Uhr ca. 1 ½ Std.

3. Kanonenstart

Bestimmte Wettspiele werden durch den so genannten “Kanonenstart” gestartet. Hierfür finden sich die auf der Startliste jeweils zuerst genannten Teilnehmer jedes Flights zum festgesetzten Zeitpunkt bei der Wettspielleitung ein, um die Nummer ihres Abschlags zu erfahren.

4. Privatwettspiele und Gruppen

Alle bei der Clubleitung angemeldeten Privatwettspiele und Gruppen haben die Berechtigung, innerhalb der zugeteilten Block- bzw. Startzeiten mit allen Teilnehmern abzuspielen um einen angemessenen störungsfreien Spielverlauf zu erhalten.

5. Platzrecht

Unter der Woche haben Zweiballspiele Durchspielrecht gegenüber Dreiball- und Vierballspielen.

Einzelspieler müssen sich so verhalten, dass sie kein anderes Spiel stören.

An Wochenenden und Feiertagen sollte grundsätzlich nur in 3er oder 4er Flights gespielt werden. Bei Startzeitenvergabe haben Einzelspieler kein Spielrecht bzw. müssen sich einer Spielgruppe anschließen.

Dabei haben Vierball- und Dreiballspiele Vorrecht, wenn sie ihren Platz in der Runde behaupten und das Spiel nicht verzögern. Mehr als 4 Spieler in einem Flight sind grundsätzlich nicht erlaubt.

Mehrere Spieler dürfen nicht aus einem Bag spielen, d.h. jeder Spieler auf dem Platz muss ein Bag mit sich führen, an dem die Mitgliedsplakette oder das Greenfee- Ticket gut sichtbar befestigt ist. Das Spielen mit 2 oder mehreren Bällen ist zu unterlassen.

6. Durchspielen

Folgt einem vorausspielenden Flight ein anderer in kurzem Abstand, so hat der vorausspielende Flight sofort durchspielen anzubieten, gleich, wie viele Spieler in dieser Gruppe spielen. Dies trifft zu, wenn der nachspielende Flight sichtlich schneller spielt und der vorausspielende Flight den Anschluss nach vorne mit mehr als eine Spielbahnlänge (Par 4-5) Abstand verloren hat und keine weiteren Flights unmittelbar vorausspielen, oder der vorausspielende Flight einen Ball zu suchen beginnt (bei Startzeitenvergabe siehe Pkt. 4). Befindet sich der vorausspielende Flight in der angegebenen Richtzeit, besteht kein Grund auf „Durchspielrecht“.

7. Zügiges Golfspielen

Um allen Golfspielern ein ungehindertes Golfspielen zu ermöglichen, wird um zügiges Spielen gebeten. Bei regem Spielbetrieb ist das Abkürzen der Runde nicht erlaubt. Das Einfädeln ist strengstens verboten.

Bei unangemessener Verzögerung wird im Turnier gemäß Regel 6-7 verfahren. Im normalen Spiel muss der entsprechende Flight mit Platzverweis durch die Platzaufsicht rechnen.

Eine Spielrunde soll keinesfalls mehr als 4 Stunden in Anspruch nehmen.

8. Abspielen vom 10. Abschlag

Am 10. Abschlag kann die Runde nur begonnen werden, wenn die 9. Spielbahn gänzlich frei ist. Das gleiche gilt für das Weiterspielen von Flights, die nach 9 Löchern das Spiel unterbrochen haben.

An Wochenenden und Feiertagen kann ab 9:00 Uhr nur vom Abschlag 1 die Runde begonnen werden. Dies gilt auch für Flights, welche die Runde nach 9 Löchern unterbrochen haben.

9. Platzpflege und Verhalten auf dem Platz

Fuß- und Schlag-Spuren in Bunkern sind sorgfältig zu beseitigen.

Ausgeschlagene Divots sind zurückzulegen und anzudrücken.

Divots auf den Abschlägen sind mit Sand aus den bereitstehenden Behältern auszubessern.

Eine auf dem Grün verursachte Pitchmarke muss in jedem Fall sofort sauber und richtig ausgebessert werden.

Das Befahren von Abschlägen, Vorgrüns und Grüns mit Trollies und Golfcarts ist verboten, ebenso das Durchfahren der Bereiche zwischen Grün-Bunker und Grün.

Das Benutzen / Spielen von Driving Rang Bällen ist nur auf den entsprechenden Übungsgeländen erlaubt.

10. Probeschwünge

Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes durch Herausschlagen von Grasnarben zu vermeiden.

11. Sicherheitsmaßnahmen

Kinder unter acht Jahren dürfen aus Sicherheitsgründen die Sportanlage ohne Begleitung eines Erwachsenen bzw. Clubmitgliedes nicht betreten. Das Mitnehmen von Kleinkindern unter vier Jahren auf die Sportanlage ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

12. Hunde

Das Mitführen von Hunden während eines Turniers ist nicht erlaubt.

Bei Privatrunden ist das Mitführen einzelner Hunde an kurzer Leine widerruflich geduldet.

Hunde dürfen auf dem gesamten Golfclubgelände aus Sicherheitsgründen nur an kurzer Leine mitgeführt werden.

Der Hundehalter ist für die Entsorgung der Exkremente verantwortlich.

13. Bekleidung

Zweckmäßige Golfkleidung muss jederzeit getragen werden. Entsprechendes Verhalten ist in der Club-internen Kleiderordnung geregelt.

14. Platzkontrolle

Den Anordnungen der Platzkontrolle (Course Marshal, Vorstand, Spielleitung, Golflehrern, und Greenskeeper) ist Folge zu leisten.
Missachtung von Hinweisen u. Anordnungen können durch Sanktionen geahndet werden.

15. Benutzung der Anlagen und Einrichtungen, Haftung

Die Benutzung der Anlage und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

Eine Haftung für Schäden, die dem Benutzer entstehen, ist ausgeschlossen.

Greenfeegäste haben über eine Privathaftpflichtversicherung zu verfügen.

Das Mitführen und Benutzen von nicht dem Golfsport dienenden Einrichtungen wie z.B. Fahrräder, Mopeds o. dgl. und Kinderwagen sind auf dem Sportgelände untersagt.

Spaß am Golfspielen und die Bewahrung der erwünschten, guten Club-Atmosphäre ist in hohem Maß von der Höflichkeit und der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber Anderen abhängig.

Helfen Sie uns, unseren Golfplatz als eine angenehme und saubere Freizeiteinrichtung zu erhalten.

Der Vorstand

Rhm., 04.06.2018