Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder 11/2023

Liebe Mitglieder,

Wir möchten Sie daran erinnern, dass am 26.04. um 19:00 Uhr unsere Mitgliederversammlung in der Festhalle Baden Oos stattfindet. Wir freuen uns, Sie dort zu begrüßen!
Die Berichte des Vorstands sowie die gestellten Anträge können Sie bereits seit einigen Tagen auf der Homepage einsehen.
Für diejenigen, die nicht anwesend sein können, sei erinnert, dass Sie sich die Wahlunterlagen im Sekretariat abholen können und dort auch bitte wieder zurückgeben.

Wir wünschen Ihnen ein sonniges Wochenende!

Jörg Buchholz
-Vizepräsident-

Ergänzende Hinweise zu den Platzregeln

Manschetten an Jungbäumen
Neu angepflanzte Bäume werden von unseren Greenkeepern üblicherweise mit einer Manschette im Bodenbereich versehen, um dadurch vor Mähschäden oder Wildfraß zu schützen. Da viele der ehemals jungen Pflanzen mittlerweile über einen ausreichenden Eigenschutz verfügen wurde der Großteil der Manschetten in den vergangenen Monaten entfernt.
Damit entfallen die Voraussetzungen für eine straflose Erleichterung wie in Regel 16.1 beschrieben.

Maschendrahtzaun im unteren Bereich des Zauns an Bahn 9
Der zum Schutz vor grabenden Tieren nachträglich angebrachte Drahtzaun in Bodenhöhe ist – ebenso wie der Stacheldraht am oberen Ende – fest mit dem Lattenzaun verbunden und somit Teil des Zauns, der das Ende des Geländes („Aus“) bezeichnet.
Da es sich bei einer Auslinie nach den Golfregeln nicht um ein „unbewegliches Hemmnis“ handelt ist die Inanspruchnahme der straflosen Erleichterung ausgeschlossen.

Weißer Anstrich an Jungbäumen
Um die Stämme junger Bäume vor zu starker Sonneneinstrahlung schützen und ein unnötiges Austrocknen der Baumrinde zu vermeiden, wurde eine spezielle – ökologisch unbedenkliche – Farbe aufgetragen. Dieser Anstrich stellt keinerlei Markierung mit Bezug zu irgendeiner Golfregel dar, eine straflose Erleichterung durch Beeinträchtigung von Stand oder Schwung kann nicht abgeleitet werden.
Um Erleichterung in Anspruch zu nehmen ist nach Regel 19.2 unter der entsprechenden Einrechnung eines Strafschlags zu verfahren.
Um die Stämme junger Bäume vor zu starker Sonneneinstrahlung schützen und ein unnötiges Austrocknen der Baumrinde zu vermeiden, wurde eine spezielle – ökologisch unbedenkliche – Farbe aufgetragen. Dieser Anstrich stellt keinerlei Markierung mit Bezug zu irgendeiner Golfregel dar, eine straflose Erleichterung durch Beeinträchtigung von Stand oder Schwung kann nicht abgeleitet werden.
Um Erleichterung in Anspruch zu nehmen ist nach Regel 19.2 unter der entsprechenden Einrechnung eines Strafschlags zu verfahren.

Michael Kuhlen
-Sportwart-
21.04.2023