Ausnahme zu Regel 6-6d (Schlagzahlen im Zählspiel)

Die bisherige Ausnahme zu Regel 6-6d sieht vor, dass ein Spieler, der erst nach Rückgabe der Zählkarte erfährt, dass er sich für eine bestimmte Handlung eine Strafe zugezogen hat, nicht disqualifiziert wird, sondern sich zu der anwendbaren Strafe zusätzlich zwei Strafschläge zuzieht.

In den Regeln 2019 werden diese zwei zusätzlichen Strafschläge entfallen. Der R&A und die USGA haben jedoch bereits ab dem 1. Januar 2018 eine Platzregel zugelassen, welche die aktuelle Ausnahme zur Regel 6-6d wie folgt abändert:

Ausnahme: Reicht ein Bewerber für irgendein Loch eine niedrigere als die tatsächlich gespielte Schlagzahl ein, weil er einen oder mehrere Strafschläge nicht notiert hatte – von denen er, bevor er die Scorekarte einreichte, jedoch nicht wusste, dass er sich diese zugezogen hatte – ist er nicht disqualifiziert.

Unter diesen Umständen zieht sich der Bewerber die Strafe der anwendbaren Regel zu, aber keine weitere Strafe für den Verstoß gegen Regel 6-6d. Diese Ausnahme findet keine Anwendung, wenn die Strafe der anwendbaren Regel die Disqualifikation vom Wettspiel ist.

Michael Kuhlen 14.01.2018