Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder 01/2022
Neujahrgrüße und Glückwünsche des Vorstandes für 2022
Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,
der Vorstand des Baden Hills Golf und Curling Club e.V. wünscht allen Golfspielerinnen und Golfspielern ein frohes neues Jahr, alles Gute, Glück und vor allem Gesundheit.
Hoffen wir alle, dass uns die durch Corona bedingten Einschränkungen im Jahr 2022 nicht mehr in dem Maße betreffen, wie im Vorjahr.
Freuen wir uns auf viele schöne Golfrunden, gemeinsame Turniere und Veranstaltungen.
Gastronomie
Der Pachtvertrag mit unserem Restaurantpächter wurde fristgerecht per 31.12.2021 gekündigt. Die Beschwerden bezüglich der Leistungsbereitschaft wurden immer zahlreicher und forderten zwangsläufig Handlungsbedarf heraus.
Wir waren in den letzten Wochen sehr bemüht, einen neuen Pächter zu finden, der den Ansprüchen der Mitglieder entsprechen kann, aber auch bei größeren Turnieren sein gastronomisches Können zum Ausdruck bringen wird.
Dank der intensiven Suche unseres Präsidenten Bernhard Furrer und zahlreichen Gesprächen, haben wir nun einen für unseren Club passenden Pächter gefunden. Herr Dominik Frank und seine Partnerin Meral Bardak-Magis werden sich in den nächsten Wochen auf den Neustart vorbereiten um Ihnen und unseren Gästen das nötige Wohlfühlambiente zu bieten. Unsere Pächter werden in erster Linie ehrliche, frische „Badische Küche“ auf den Tisch bringen, sind aber jederzeit für ihre Wünsche offen.
Bringen Sie unseren neuen Gastronomen Vertrauen und Akzeptanz entgegen, schaffen Sie damit die Grundlagen für ein harmonisches Clubleben.
Kooperationen
Mit dem Golfclub Urloffen und dem Golfclub Gröbernhof bestehen auch in 2022 die Kooperationsvereinbarungen weiter. Sie können auf diesen Anlagen weiterhin wochentags (Feiertage ausgenommen) zweimal pro Jahr kostenlos golfen. Startzeiten sind rechtzeitig zu buchen.
DGV-Info „Haftpflichtversicherungsschutz für Golfspieler“
Wir verweisen hier auf den Brief des Präsidenten, Herrn Furrer, der im Sekretariat für jedes Mitglied bereitliegt. Hierzu noch der kurze Hinweis: Der Abschluss einer Versicherung über den DGV ist nicht notwendig. Sofern eine Privathaftpflichtversicherung besteht, sind Schäden an Körper, Gesundheit oder Eigentum eines anderen über diese abgedeckt.
Des Weiteren besteht für unseren Club eine Betriebs-Haftpflichtversicherung. Sollte ein derartiger Schaden auf den Club zukommen, so ist im Rahmen der für den Verein bestehenden Vereinshaftpflichtversicherung in jedem Fall Versicherungsschutz in der Form gegeben, dass diese Versicherung berechtigte Ansprüche befriedigt und unberechtigte Ansprüche für den Club abwehrt.
Dankeschön
Für die vielen Aufmerksamkeiten und Wünsche zu Weihnachten und für das neue Jahr möchten sich der Vorstand und die Mitarbeiter des Clubs auf diesem Wege ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Wir freuen uns auf eine schöne Golfsaison mit Ihnen.
Gez. Karl-Heinz Held-Vizepräsident-
12.01.2022