Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder 05/2020

Turnierbetrieb kann wieder beginnen

Wir freuen uns sehr, dass das Kultusministerium von Baden-Württemberg nun ab sofort der Durchführung von Turnieren auf den Golfplätzen des Landes zustimmt und wir damit – wenn auch nur in kleinen Schritten – einer gewissen Normalität entgegensehen können.

Natürlich werden wir nicht alle ursprünglich geplanten Wettspiele und Veranstaltungen so  durchführen können, wie dies ursprünglich geplant war, da Sponsoren – aus nachvollziehbaren Gründen – ihre Zusage für die jeweilige Unterstützungsmaßnahme zurückgezogen haben. Wir glauben dennoch, dass wir mit den ab sofort auf unserer Webseite (siehe: Wettspiele) einsehbaren Terminen speziell den sportlich ambitionierten  Mitgliedern einen zusätzlichen „Kick“ beim Golfspiel geben können.

Der Turnierbetrieb wird bis auf Weiteres nur als „internes Wettspiel“ zulässig sein, eine Teilnahme von Gästen ist damit zum jetzigen Zeitpunkt noch ausgeschlossen. Dennoch gehen wir davon aus, dass es auch an dieser Stelle in naher Zukunft zu einer Lockerung  kommen wird und haben uns deshalb dazu entschlossen, schon jetzt zukünftige Turniere auszuschreiben, die zu gegebenem Zeitpunkt auch als offene Veranstaltung durchgeführt werden können, wie bspw. die Afterwork-Serie von „Mercedes Benz“ oder der „Offene Montag“.

Offene Turniere sind für unseren Verein von großer Wichtigkeit, da wir aufgrund der wochenlangen Schließung unserer Anlage einen großen Einnahmeverlust bei den Greenfees zu verzeichnen hatten. Um diese Rückstände zumindest ein kleines bisschen ausgleichen zu können sollte es im Interesse von uns allen sein, einen Turnierbetrieb unter der Beteiligung von so vielen Gästen wie irgend möglich wieder aufleben zu lassen.
Und da natürlich sowohl Golfshop als auch Gastronomie und Golflehrer während des Lockdowns keinerlei Umsätze verzeichnen konnten werden wir uns bei den Preisen bis auf Weiteres auf Gutscheine beschränken, die zur Einlösung bei den drei zuvor genannten „Einrichtungen“ eingelöst werden können.

Turniere, in deren Rahmen auch Abendveranstaltungen vorgesehen sind (z.B. Sommerfest) können wir im Augenblick natürlich nur unter dem Vorbehalt anbieten, dass für den von uns geplanten Rahmen bis zum jeweiligen Zeitpunkt der Veranstaltung eine entsprechende Zulassung seitens der zuständigen Behörden vorliegt.

Es ist selbstredend, dass die nun eingeleitete Planung nur dann Bestand haben kann, wenn von Bundes- und/oder Landesregierung keine erneute Einschränkung des Golfbetriebs  ausgesprochen wird. Und auch wir als Mitglieder müssen gemeinsam dazu beitragen, dass es nicht zu einer Schließung der gesamte Anlage – einschließlich der Gastronomie – kommt, die durch die Unachtsamkeit Einzelner bei der notwendigen Einhaltung von derzeit gültigen Kontaktbeschränkungen verursacht wurde. Deshalb möchten wir abschließend nochmals Euch alle dazu aufrufen, die derzeit leider immer noch notwendige Vorsicht auch weiterhin im Interesse unserer Gemeinschaft walten zu lassen.

Michael Kuhlen -Sportwart-
26.05.2020

Platzbilder

Wir sagen DANKE!
Unser Platz ist in einem Top Zustand und hierfür möchten wir uns herzlich bei unserem Greenkeeping bedanken! Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, damit wir alle unserem liebsten Hobby unter besten Voraussetzungen nachgehen können.
Uwe Burkart

Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder 04/2020

Sehr geehrte Golferinnen und Golfer, nachdem wir unsere Golfanlage seit dem 11.05. geöffnet haben, werden wir nun etwas nachjustieren. Bitte beachten Sie auch die im Anhang beigefügten geänderten Allgemeinen Hinweise.

Sonderangebote
Als Ausgleich der langen Golf-Abstinenz bieten wir Ihnen den Golf Gutscheinkalender sowie den LeisureBreak zum Sonderangebot in unserem Sekretariat zum Kauf an. Den beliebten Gutscheinkalender, welcher noch bis Ende diesen Jahres gültig ist, erhalten Sie anstatt 55 EUR für nur 39 EUR. Den LeisureBreak, der sogar bis 30.06.2021 verwendet werden kann, kostet Sie anstatt 69,90 EUR lediglich 49 EUR.

Gastronomie
Wir freuen uns sehr, dass unsere Golf Gastronomie ab Montag, den 18.05.2020 wieder eröffnet wird. Francesco empfängt Sie vorläufig von Montag bis Sonntag jeweils ab 11:00-22:00 Uhr. Warme Küche wird es von 11:00-14:00 Uhr und 17:00-21:00 Uhr geben. In der Zeit von 14:00-17:00 Uhr gibt es eine reduzierte Snackkarte. Bitte beachten Sie die Hygienehinweise, welche strikt eingehalten werden müssen. Es dürfen maximal 4 Personen an einem Doppeltisch sitzen, aus maximal 2 Haushalten unter der Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,5m. Zur Nachvollziehbarkeit muss jeder Tisch ein Protokoll mit Name, Anschrift und Uhrzeit ausfüllen, welches 4 Wochen von Francesco archiviert werden muss. Bitte beachten Sie, dass lt. Verordnung das Servicepersonal Ihnen einen Sitzplatz zuweisen muss. Keine freie Sitzplatzwahl!

Golfshop
Wir sind wieder da! Von Montag bis Sonntag im Monat Mai von 10:00-18:00 Uhr. Gerne präsentieren wir Ihnen die neue Damen und Herren Kollektionen und freuen uns auf Ihren Besuch. Ausgewählte Teile aus der letzten Saison haben wir für Sie bis zu 50% reduziert.

Beschränkung der Starzeiten
Nach Auswertung der gebuchten Startzeiten dieser Woche, hat der Vorstand beschlossen, die Beschränkung von 2 Startzeiten pro Woche ab Montag, den 18.05. aufzuheben. Weiterhin bleibt die Dokumentationspflicht jeden Spielers, weswegen die Startzeitenbuchung von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr unverändert besteht.

Gäste erlaubt
Der Vorstand hat ebenfalls entschieden, ab Montag, den 18.05. Greenfee-Spieler auf unserer Anlage wieder willkommen zu heißen. Wir freuen uns sehr, den Mitglieder anderer Clubs den wunderbaren Zustand unseres Platzes präsentieren zu können.

Blockzeit-Reservierungen für Gruppen
Ab dem 25.05. werden wir wie gehabt die Blockzeit-Reservierung für unsere Ladies am Dienstag, unsere Men´s am Mittwoch und unsere Senioren am Donnerstag vornehmen. Wir bitten diese Gruppierungen die Hinweise der Gastronomie zu berücksichtigen. Es ist leider nicht möglich, einen Flight pro Tisch zu belegen, außer diese 4 Personen kommen aus dem gleichen Hausstand.

Toiletten
Ab sofort werden die Toiletten an den Bahnen 3 und 15 wieder geöffnet. Auch hier steht Desinfektionsmittel für Sie bereit. Bitte lassen Sie dieses an Ort und Stelle, damit jeder Spieler die Möglichkeit hat, dieses ebenfalls zu nutzen, danke.

Gez. Karl-Heinz Held -Vizepräsident-
14.05.2020

Platzregeln (ab Mai 2020)

In Ergänzung der in der DGV/BWGV Hardcard festgelegten Bestimmungen gilt für den Bereich des Golfplatzes des Baden Hills Golf und Curling Club e.V. folgendes:

1.      Ausgrenzen (Regel 18.2)

links der Bahnen 1,2,3,13,17 und 18 gilt die Innenkante der Straße als Auslinie, sofern keine weißen Pfähle gesteckt sindlinks der Bahnen 1,6,9,10,11,12 und 13 sind die durch weiße Pfähle und/oder Zaun gekennzeichnetrechts der Bahn 10 und der Bahn 18 sind durch weiße Pfähle gekennzeichnethinter dem 15. und 18. Grün sind durch weiße Pfähle oder Zaun gekennzeichnetdie weißen Pfähle zwischen Bahn 15 und 16 gelten nur beim Spielen von Bahn 15 als Ausgrenze, beim Spielen der Bahn 16 sind diese unbewegliche Hemmnisse.

2.  Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1)

sind durch blaue Pfähle und/oder weiße oder blaue Einkreidungen gekennzeichnete FlächenBlumenbeete links am Grün der Bahn 3, Wege mit künstlicher Oberfläche, mit Pfählen oder Manschetten oder Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen gelten als unbewegliche Hemmnisse, Erleichterung kann in Anspruch genommen werdenZäune rechts der Bahn 10 und rechts der Bahn 18 gelten als unbewegliche Hemmnisse, Erleichterung kann in Anspruch genommen werdenKünstlich angelegte Grünböschungen und Bunkereinfassungen gelten als Bestandteile des Platzes, straflose Erleichterung kann nicht in Anspruch genommen werden

3.  Ergebnisse im Zählspiel notieren (Regel 3.3b)

Spieler dürfen Ihre eigenen Ergebnisse auf der Scorekarte erfassen (es ist nicht erforderlich, dass der Zähler dies tut).Es ist nicht erforderlich, dass der Zähler die Lochergebnisse des Spielers physisch bestätigt, aber es sollte zumindest eine mündliche Bestätigung erfolgen.Es ist nicht erforderlich, eine Scorekarte physisch bei der Spielleitung einzureichen, vorausgesetzt, die Spielleitung kann die Ergebnisse in anderer Form annehmen.Es wird empfohlen, die Ergebnisse mit der qualifizierten elektronischen Scorekarte (QeSC) über das Mobiltelefon zu erfassen. Ist das nicht möglich, kann ein Foto der Scorekarte mit dem Mobiltelefon als Email oder WhatsApp an das Sekretariat gesendet werden, was jedoch gegenüber der elektronischen Scorekarte erheblichen Mehraufwand auslöst. Möglich ist auch eine mündliche Mitteilung.

Flaggenstöcke

Der Flaggenstock darf beim Spielen eines Lochs nicht aus dem Loch entfernt werden. Strafe bei Verstoß: Grundstrafe.

Loch

Kommt ein Ball in bzw. auf einem Plastiklocheinsatz zur Ruhe, so gilt er auch dann als eingelocht, wenn dieser nicht vollständig mit ganzem Durchmesser unterhalb der Ebene des Lochrandes zur Ruhe kommt.

Bunker

Liegt ein Ball in einem Bunker, aus dem die Spielleitung zum Infektionsschutz die Harken entfernt hat, und ist die Lage des Balls durch unzureichendes Einebnen des Sands durch andere Spieler beeinträchtigt, darf der Ball entsprechend Regel 16.1c (Erleichterung von ungewöhnlichen Platzverhältnissen im Bunker) straflos fallen gelassen werden. Erleichterung wird nicht gewährt, wenn nur die Standposition des Spielers betroffen ist.

Platzregeln (ab Mai 2020)

In Ergänzung der in der DGV/BWGV Hardcard festgelegten Bestimmungen gilt für den Bereich des Golfplatzes des Baden Hills Golf und Curling Club e.V. folgendes:

1.      Ausgrenzen (Regel 18.2)

  • links der Bahnen 1,2,3,13,17 und 18 gilt die Innenkante der Straße als Auslinie, sofern keine weißen Pfähle gesteckt sind
  • links der Bahnen 1,6,9,10,11,12 und 13 sind die durch weiße Pfähle und/oder Zaun gekennzeichnet
  • rechts der Bahn 10 und der Bahn 18 sind durch weiße Pfähle gekennzeichnet
  • hinter dem 15. und 18. Grün sind durch weiße Pfähle oder Zaun gekennzeichnet
  • die weißen Pfähle zwischen Bahn 15 und 16 gelten nur beim Spielen von Bahn 15 als Ausgrenze, beim Spielen der Bahn 16 sind diese unbewegliche Hemmnisse.

2.  Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1)

  • sind durch blaue Pfähle und/oder weiße oder blaue Einkreidungen gekennzeichnete Flächen
  • Blumenbeete links am Grün der Bahn 3, Wege mit künstlicher Oberfläche, mit Pfählen oder Manschetten oder Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen gelten als unbewegliche Hemmnisse, Erleichterung kann in Anspruch genommen werden
  • Zäune rechts der Bahn 10 und rechts der Bahn 18 gelten als unbewegliche Hemmnisse, Erleichterung kann in Anspruch genommen werden
  • Künstlich angelegte Grünböschungen und Bunkereinfassungen gelten als Bestandteile des Platzes, straflose Erleichterung kann nicht in Anspruch genommen werden

3.  Ergebnisse im Zählspiel notieren (Regel 3.3b)

  • Spieler dürfen Ihre eigenen Ergebnisse auf der Scorekarte erfassen (es ist nicht erforderlich, dass der Zähler dies tut).
  • Es ist nicht erforderlich, dass der Zähler die Lochergebnisse des Spielers physisch bestätigt, aber es sollte zumindest eine mündliche Bestätigung erfolgen.
  • Es ist nicht erforderlich, eine Scorekarte physisch bei der Spielleitung einzureichen, vorausgesetzt, die Spielleitung kann die Ergebnisse in anderer Form annehmen.
  • Es wird empfohlen, die Ergebnisse mit der qualifizierten elektronischen Scorekarte (QeSC) über das Mobiltelefon zu erfassen. Ist das nicht möglich, kann ein Foto der Scorekarte mit dem Mobiltelefon als Email oder WhatsApp an das Sekretariat gesendet werden, was jedoch gegenüber der elektronischen Scorekarte erheblichen Mehraufwand auslöst. Möglich ist auch eine mündliche Mitteilung.

Flaggenstöcke

Der Flaggenstock darf beim Spielen eines Lochs nicht aus dem Loch entfernt werden. Strafe bei Verstoß: Grundstrafe.

Loch

Kommt ein Ball in bzw. auf einem Plastiklocheinsatz zur Ruhe, so gilt er auch dann als eingelocht, wenn dieser nicht  vollständig mit ganzem Durchmesser unterhalb der Ebene des Lochrandes zur Ruhe kommt.

Bunker

Liegt ein Ball in einem Bunker, aus dem die Spielleitung zum Infektionsschutz die Harken entfernt  hat, und ist die Lage des Balls durch unzureichendes Einebnen des Sands durch andere Spieler beeinträchtigt, darf der Ball entsprechend Regel 16.1c (Erleichterung von ungewöhnlichen Platzverhältnissen im Bunker) straflos fallen gelassen werden. Erleichterung wird nicht gewährt, wenn nur die Standposition des Spielers betroffen ist.

Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder 03/2020

Ab Montag 11.05.2020 ist unsere Golfanlage (Platz und Übungseinrichtungen) unter nachfolgenden Regeln und Vorsichtsmaßnahmen, die Ihnen und Ihren Mitspielern, bei strikter Einhaltung höchstmögliche Sicherheit gewähren, wieder geöffnet.

Beachten Sie nachfolgende Maßnahmen und Vorschriften bevor Sie die Anlage betreten:

Startzeiten
Golfen nur mit Abschlagszeit, reservieren Sie online im Voraus, das Einloggen im Clubhaus ist auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Bis auf Weiteres werden keine Blockzeit-Reservierungen für Gruppen vergeben (Senioren, Men‘s Night, Ladies). Um den korrekten Spielablauf an Tee 1 zu gewährleisten werden zusätzliche Hilfsmarshals eingesetzt. Den Anweisungen der Marshals bzw. Hilfsmarshals ist unbedingt Folge zu leisten.
Ein Start an Tee 10 ist nicht möglich!

Die Startzeitenregelung wird von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr erweitert. Außerhalb dieser Zeiten benötigen Sie keine Startzeit.  Bis auf Weiteres sind 2 Starts innerhalb 7 Tagen erlaubt. Diese Regelung werden wir Ende nächster Woche auswerten und ergebnisorientiert belassen oder aufheben. Die Freischaltung zur Einbuchung für Montag, den 11. Mai 2020 wird erst ab Samstag 09.05. erfolgen können.

Gäste können bis auf Weiteres noch nicht spielen.

Golfunterricht ist eingeschränkt entsprechend der vorgeschriebenen Regelungen möglich. Sprechen Sie mit Ihren Golflehrern.

Parkplatz Halten Sie ausreichend Abstand beim Be- und Entladen, keine Gruppenbildung.
Clubhaus Das Clubhaus darf nur mit Mundschutz betreten werden, achten Sie auch hier auf den Mindestabstand.

Golfcarts Alle Clubcarts sind desinfiziert, die Nutzung ist nur für 1 Person gestattet, Ausnahmen gelten für Personen des gleichen Hausstands. Caddyhalle Benutzen Sie in der Caddyhalle für die obere Etage die Treppe auf der linken Seite, oder den Lift. Verlassen Sie die Etage ausschließlich über den gekennzeichneten rechten Weg.
Gemeinschaftsräume Duschen und Umkleideräume bleiben geschlossen.

Abstandhalten Halten Sie den nötigen 1,5 m Abstand überall ein, kein Händeschütteln oder Berühren, waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände, wann immer Sie können.
Desinfektionsmittel sind überall ausreichend positioniert und deutlich gekennzeichnet. Bitte dort belassen, aber gerne weiterempfehlen. Anweisungen Den Anweisungen der Mitarbeiter/innen ist uneingeschränkt Folge zu leisten!

Driving Range markierte Abschlagsfelder ( 3 Meter, blau gekennzeichnet) sind nur von jeweils einer Person zu betreten, halten Sie den 1,5 m Abstand am Ballautomaten gegenüber anderen Personen ein.
Putting Grün Es dürfen nur die eigenen Bälle genutzt werden. Es sind keine Lochfahnen gesteckt.
Chipping Grün Chippen Sie nur innerhalb der markierten Zonen, einsammeln der Bälle bitte mit dem obligatorischen 1,5 m Abstand.

Sekretariat kontaktieren Sie das Sekretariat nur, wenn unbedingt Bedarf besteht. Hinweis: Token nur über Kartenaufladung, keine Einzeltoken, möglichst Bargeldlos zahlen.
Golf-Shop unser Shop ist geöffnet, das Betreten ist nur jeweils 1 Person gestattet, Ausnahme Personen des gleichen Hausstands.
Gastronomie ist bis zur Änderung der momentan geltenden Landesverordnung geschlossen, es gibt jedoch einen Kaffee- und einen Getränkeautomaten.

Verhalten auf dem Platz wir haben die Ballwascher blockiert, es sind keine Putztücher vorhanden. Ebenfalls sind keine Harken im Bunker. Gefundene Bälle dürfen nicht aufgesammelt oder benutzt werden. Die Fahnenstangen und Markierungspfähle dürfen nicht berührt werden. In den Locheinsätzen sind Schaumstoffteile eingesetzt, diese sind dort zu belassen, jeder Spieler holt seinen Ball selbst heraus, die Fahne bleibt stecken. Spielen Sie zügig und lassen Sie, wenn Ihre Spielweise nicht dem geforderten Spieltempo entspricht  durchspielen, wobei hier sehr genau auf die Einhaltung des nötigen Abstands zu achten ist.

Verstöße gegen Verhaltensregeln werden im äußersten Fall mit der Untersagung der Sportausübung geahndet. Dies gilt auch bei wiederholter Nichtbefolgung der Anweisungen unserer Mitarbeiter.

Änderung der Golfregeln während der Corona-Pandemie entnehmen Sie bitte dem Aushang und den Hinweisen auf der Homepage unter Home/Sportbetrieb.

Clubturniere finden vorläufig nicht statt, Änderungen werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.

Fairplay In der Wiedereröffnungsphase sollten alle Golfer und Golferinnen denen von Montag bis Freitag eine Golfrunde möglich ist, am Samstag und Sonntag auf golfen verzichten. Buchen Sie deshalb am Wochenende nur eine möglicherweise freibleibende Startzeit ein. Geben Sie den berufstätigen Mitgliedern am Wochenende die Möglichkeit zum Spiel.

Dieser Newsletter gilt unter Vorbehalt, da der Fahrplan zur schrittweisen Lockerung der Corona – Beschränkungen vom Kabinett noch verabschiedet werden muss.

Schützen Sie sich und ihre Mitspieler vor möglicher Ansteckung, bleiben Sie wachsam und gesund.

Der Vorstand des BHGCC wünscht Allen ein schönes Spiel
08.05.2020  gez. Karl-Heinz Held – Vizepräsident