Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder 05/2020
Turnierbetrieb kann wieder beginnen
Wir freuen uns sehr, dass das Kultusministerium von Baden-Württemberg nun ab sofort der Durchführung von Turnieren auf den Golfplätzen des Landes zustimmt und wir damit – wenn auch nur in kleinen Schritten – einer gewissen Normalität entgegensehen können.
Natürlich werden wir nicht alle ursprünglich geplanten Wettspiele und Veranstaltungen so durchführen können, wie dies ursprünglich geplant war, da Sponsoren – aus nachvollziehbaren Gründen – ihre Zusage für die jeweilige Unterstützungsmaßnahme zurückgezogen haben. Wir glauben dennoch, dass wir mit den ab sofort auf unserer Webseite (siehe: Wettspiele) einsehbaren Terminen speziell den sportlich ambitionierten Mitgliedern einen zusätzlichen „Kick“ beim Golfspiel geben können.
Der Turnierbetrieb wird bis auf Weiteres nur als „internes Wettspiel“ zulässig sein, eine Teilnahme von Gästen ist damit zum jetzigen Zeitpunkt noch ausgeschlossen. Dennoch gehen wir davon aus, dass es auch an dieser Stelle in naher Zukunft zu einer Lockerung kommen wird und haben uns deshalb dazu entschlossen, schon jetzt zukünftige Turniere auszuschreiben, die zu gegebenem Zeitpunkt auch als offene Veranstaltung durchgeführt werden können, wie bspw. die Afterwork-Serie von „Mercedes Benz“ oder der „Offene Montag“.
Offene Turniere sind für unseren Verein von großer Wichtigkeit, da wir aufgrund der wochenlangen Schließung unserer Anlage einen großen Einnahmeverlust bei den Greenfees zu verzeichnen hatten. Um diese Rückstände zumindest ein kleines bisschen ausgleichen zu können sollte es im Interesse von uns allen sein, einen Turnierbetrieb unter der Beteiligung von so vielen Gästen wie irgend möglich wieder aufleben zu lassen.
Und da natürlich sowohl Golfshop als auch Gastronomie und Golflehrer während des Lockdowns keinerlei Umsätze verzeichnen konnten werden wir uns bei den Preisen bis auf Weiteres auf Gutscheine beschränken, die zur Einlösung bei den drei zuvor genannten „Einrichtungen“ eingelöst werden können.
Turniere, in deren Rahmen auch Abendveranstaltungen vorgesehen sind (z.B. Sommerfest) können wir im Augenblick natürlich nur unter dem Vorbehalt anbieten, dass für den von uns geplanten Rahmen bis zum jeweiligen Zeitpunkt der Veranstaltung eine entsprechende Zulassung seitens der zuständigen Behörden vorliegt.
Es ist selbstredend, dass die nun eingeleitete Planung nur dann Bestand haben kann, wenn von Bundes- und/oder Landesregierung keine erneute Einschränkung des Golfbetriebs ausgesprochen wird. Und auch wir als Mitglieder müssen gemeinsam dazu beitragen, dass es nicht zu einer Schließung der gesamte Anlage – einschließlich der Gastronomie – kommt, die durch die Unachtsamkeit Einzelner bei der notwendigen Einhaltung von derzeit gültigen Kontaktbeschränkungen verursacht wurde. Deshalb möchten wir abschließend nochmals Euch alle dazu aufrufen, die derzeit leider immer noch notwendige Vorsicht auch weiterhin im Interesse unserer Gemeinschaft walten zu lassen.
Michael Kuhlen -Sportwart-
26.05.2020