Neues Handicap-System

World-Handicap-System in Deutschland nicht vor 2021

Sorgfalt vor Schnelligkeit bei Einführung des einheitlichen Systems

Der Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews (R&A) und die United States Golf Association (USGA) haben die nächsten Schritte hin zu einem globalen World-Handicap-System eingeleitet. Für Golf-Deutschland hat der Deutsche Golf Verband (DGV) das Einführungsjahr 2021 vorgesehen. Informationen, die aktuell weltweit verbreitet werden, müssen hierzulande nicht immer für die spätere Anwendung Gültigkeit haben.

Ziel ist es, die derzeit sechs bestehenden Handicap-Systeme (von Australien bis Europa, siehe: Karte am Endes Textes), beginnend ab 2020, zu einem gemeinsamen einheitlichen Code zusammenzufassen. „Dass erstmals ein weltweit einheitliches Handicap-System eingeführt werden soll, ist zu begrüßen“, sagt Alexander Klose, Vorstand Recht und Service im DGV. Er betont, „dass jedoch bei der Einführung Sorgfalt vor Schnelligkeit geht, denn erst seit kurzem sind uns die geplanten Inhalte und Rahmenbedingungen für die Anwendung eines weltweiten Handicap-Systems bekannt. Nicht zuletzt deshalb gilt, dass auch diese neuen Regularien erst dann eingeführt werden, wenn die Umsetzungsschritte so sind, dass alle Beteiligten (Verbände, Golfclubs und Golfspieler) rechtzeitig wissen, was auf sie zukommt.“ Alexander Klose ergänzt: „Natürlich wird ein weltweites System auch auf regionale Gewohnheiten Rücksicht nehmen müssen. Dies versucht das World-Handicap-System, indem es den Nationen an verschiedenen Stellen bei der inhaltlichen Umsetzung Optionen einräumt, zum Beispiel dazu, ab welchem Handicap-Index ein Spieler, trotz einer schlechten Runde, nicht heraufgesetzt wird.“ Der DGV habe also jetzt die Aufgabe, immer dort, wo das System Alternativen zulässt, für Deutschland die passenden Entscheidungen zu treffen. Details wird der DGV in einem strukturierten Informationsprozess im Laufe des Jahres 2020 bekannt geben.

Als Grundsatz wird gelten, dass sich der neue Handicap-Index in aller Regel aus den besten 8 der letzten 20 vorgabenwirksamen Ergebnisse errechnen wird, ähnlich einer bereits in den USA praktizierten Durchschnittsberechnung. Von daher empfiehlt der DGV, die Saisons 2019 und 2020 zu nutzen, um den Golfspielern möglichst viele vorgabenwirksame Wettspielformate und EDS-Runden anzubieten. Vor allem dann wird gewährleistet sein, dass die zum Zeitpunkt der Einführung notwendige Umrechnung der Handicaps (alt) in den Handicap-Index (neu), das dann aktuelle Spielpotential auch realistisch reflektiert und nicht durch einige wenige vielleicht „historische“ Ausnahmeergebnisse (egal ob sehr gute oder sehr schlechte Runden) verfälschend beeinflusst wird.

Der Spiel- und Vorgabenausschuss des BHGCC wird zur Einführung der ab 2021 für deutsche Golfer konkret geltenden Regelungen zu gegebener Zeit, vergleichbar mit der Einführung der neuen Golfregeln 2019, umfassend informieren.

Michael Kuhlen – 11.05.2019

Neue Penalty Areas auf unserem Golfplatz

Mit den ab 1. Januar 2019 geltenden Golfregeln wurden die bisherigen „Wasserhindernisse“ durch sogenannte „Penalty Areas“ ersetzt. Damit besteht die die Möglichkeit, nicht nur Gewässer, sondern auch weitere Flächen mit roten oder gelben Pfählen zu kennzeichnen. In der Folge dürfen Spieler nicht nur bei (den bisherigen) Wasserhindernissen, sondern an allen so gekennzeichneten Flächen die entsprechende Erleichterung mit einem Strafschlag in Anspruch nehmen. Hintergrund für diese weitreichende Neuregelung ist das grundsätzliche Bemühen, die Rundenzeiten im Golfsport zu verkürzen. Es gilt:

Penalty Areas sind Bereiche des Platzes, aus denen ein Spieler mit einem Strafschlag an einer Stelle außerhalb der Penalty Area Erleichterung in Anspruch nehmen darf. Diese Stelle liegt möglicherweise in erheblicher Entfernung von der Stelle, an der sein Ball zur Ruhe gekommen ist (da, wie bisher bei Wasserhindernissen, der Kreuzungspunkt des Balls mit der Grenze Bezugspunkt für die Regel Anwendung ist, soweit nicht ein Ball von der Stelle des letzten Schlags gespielt wird). Wie in der Definition einer „Penalty Area“ vorgesehen, sind Wasser enthaltende Bereiche wie Seen, Flüsse, Bäche oder Teiche „Penalty Areas“ und sollten als solche gekennzeichnet sein.

Folgende Gründe sind ausschlaggebend für die Einrichtung der neuen Penalty Areas:

Es wird eine Alternative zum Verfahren mit Schlag und Distanzverlust nach Regel 18.1 (Erleichterung mit Strafe von Schlag und Distanzverlust ist jederzeit zulässig) angeboten, wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass ein Ball in diesem Bereich verloren geht, zum Beispiel in einem Bereich mit dichtem Bewuchs, wie bspw. auf der linken Seite von Fairway 3.

Es wird eine Alternative zum Verfahren mit Schlag und Distanzverlust nach Regel 19.2 (Unspielbarer Ball) angeboten, wenn es wahrscheinlich ist, dass Erleichterung  von der Lage des Balls nach den in den Regeln 19.2b („auf der Linie zurück“) und 19.2c („seitliche Erleichterung“) vorgesehenen Möglichkeiten keine wirkliche Erleichterung bietet, zum Beispiel in Bereichen mit Felsen oder Unterholz, wie z.B. auf der linken Seite von Fairway  12.

Es sei in diesem Zusammenhang nochmals darauf hingewiesen, dass der Spieler künftig wie auf dem Fairway agieren darf: lose hinderliche Naturstoffe dürfen entfernt werden, man darf den Schläger aufsetzen und bei den Probeschwüngen den Boden berühren. Innerhalb der Penalty Area kann aber keine Erleichterung von unbeweglichen Hemmnissen in Anspruch genommen werden.

Der Spiel- und Vorgabenausschuss hat sich nun dazu entschlossen einige jener Bereiche unseres Platzes zu Penalty Areas zu erklären, in denen es aufgrund von verlorenen Bällen in der Vergangenheit zu nicht unerheblichen Verzögerungen im Spielablauf gekommen ist.

M.K.  09.05.2019