Neue Penalty Areas auf unserem Golfplatz

Mit den ab 1. Januar 2019 geltenden Golfregeln wurden die bisherigen „Wasserhindernisse“ durch sogenannte „Penalty Areas“ ersetzt. Damit besteht die die Möglichkeit, nicht nur Gewässer, sondern auch weitere Flächen mit roten oder gelben Pfählen zu kennzeichnen. In der Folge dürfen Spieler nicht nur bei (den bisherigen) Wasserhindernissen, sondern an allen so gekennzeichneten Flächen die entsprechende Erleichterung mit einem Strafschlag in Anspruch nehmen. Hintergrund für diese weitreichende Neuregelung ist das grundsätzliche Bemühen, die Rundenzeiten im Golfsport zu verkürzen. Es gilt:

Penalty Areas sind Bereiche des Platzes, aus denen ein Spieler mit einem Strafschlag an einer Stelle außerhalb der Penalty Area Erleichterung in Anspruch nehmen darf. Diese Stelle liegt möglicherweise in erheblicher Entfernung von der Stelle, an der sein Ball zur Ruhe gekommen ist (da, wie bisher bei Wasserhindernissen, der Kreuzungspunkt des Balls mit der Grenze Bezugspunkt für die Regel Anwendung ist, soweit nicht ein Ball von der Stelle des letzten Schlags gespielt wird). Wie in der Definition einer „Penalty Area“ vorgesehen, sind Wasser enthaltende Bereiche wie Seen, Flüsse, Bäche oder Teiche „Penalty Areas“ und sollten als solche gekennzeichnet sein.

Folgende Gründe sind ausschlaggebend für die Einrichtung der neuen Penalty Areas:

Es wird eine Alternative zum Verfahren mit Schlag und Distanzverlust nach Regel 18.1 (Erleichterung mit Strafe von Schlag und Distanzverlust ist jederzeit zulässig) angeboten, wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass ein Ball in diesem Bereich verloren geht, zum Beispiel in einem Bereich mit dichtem Bewuchs, wie bspw. auf der linken Seite von Fairway 3.

Es wird eine Alternative zum Verfahren mit Schlag und Distanzverlust nach Regel 19.2 (Unspielbarer Ball) angeboten, wenn es wahrscheinlich ist, dass Erleichterung  von der Lage des Balls nach den in den Regeln 19.2b („auf der Linie zurück“) und 19.2c („seitliche Erleichterung“) vorgesehenen Möglichkeiten keine wirkliche Erleichterung bietet, zum Beispiel in Bereichen mit Felsen oder Unterholz, wie z.B. auf der linken Seite von Fairway  12.

Es sei in diesem Zusammenhang nochmals darauf hingewiesen, dass der Spieler künftig wie auf dem Fairway agieren darf: lose hinderliche Naturstoffe dürfen entfernt werden, man darf den Schläger aufsetzen und bei den Probeschwüngen den Boden berühren. Innerhalb der Penalty Area kann aber keine Erleichterung von unbeweglichen Hemmnissen in Anspruch genommen werden.

Der Spiel- und Vorgabenausschuss hat sich nun dazu entschlossen einige jener Bereiche unseres Platzes zu Penalty Areas zu erklären, in denen es aufgrund von verlorenen Bällen in der Vergangenheit zu nicht unerheblichen Verzögerungen im Spielablauf gekommen ist.

M.K.  09.05.2019